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![]() Der Tourismusförderungsfonds dient der Finanzierung von touristischen Projekten auf dem Gebiet der kantonalen und regionalen touristischen Entwicklungsschwerpunkte. Kontakt Informationen
Union frib. du Tourisme
Rte de la Glâne 107 / CP 1701 Fribourg Tel. +41 (0)26 407 70 20 uft.ftv@fribourgregion.ch www.fribourgregion.ch Der Tourismusförderungsfonds wurde durch das Tourismusgesetz von 1973 begründet. Er trat erstmals 1980 in Aktion. Im Jahr 1990 wurde das ursprüngliche Dispositiv dank der Annahme des heutigen Tourismusgesetzes durch die Möglichkeit der ausser-ordentlichen Hilfe ergänzt.
Soll dieser ausserordentliche Verfahrenstyp dem Kanton ermöglichen, Anlagen von kantonaler Bedeutung, deren Weiterbestand gefährdet ist, zu retten und so die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Regionen zu sichern. Die ausserordentlichen Hilfen erfordern gewöhnlich beträchtliche Mittel: Im Prinzip setzen sie folglich die Gewährung ausserordentlicher zusätzlicher Mittel durch den Grossen Rat zugunsten des Fonds voraus. Dank der ausserordentlichen Hilfen konnten bis heute mehrere wichtige Bergbahnunternehmungen des Kantons gerettet werden, deren Tätigkeiten sich weiterhin vorteilhaft auf die Wirtschaft der betroffenen Regionen auswirken. Einige Aspekte des Tourismusgesetzes des Kantons Freiburg hinsichtlich des Tourismusförderungsfonds:
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