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Staat und Tourismus



Freiburger Tourismusgesetz und Ausführungsreglement
 

Die Aufenthaltstaxe ist eine "zweckgebundene Steuer", die, abgesehen von einigen Ausnahmen sozialen Charakters, jede Person zu zahlen hat, die sich an einem Ort aufhält, der nicht ihr gesetzlicher Wohnort ist.
 

Der Tourismusförderungsfonds dient der Finanzierung von touristischen Projekten auf dem Gebiet der kantonalen und regionalen touristischen Entwicklungsschwerpunkte.